Anwaltshotline für Rechtsfragen, Rechtsrat sooft Sie diesen brauchen, Anwaltshotline ohne 0900-Telefonnummer

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  1.) Wie funktioniert die Anwaltshotline?

  2.) Welche Kosten entstehen mir für die Anwaltshotline?

  3.) Wie häufig (auch zum gleichen Fall) kann ich die Anwaltshotline nutzen?

  4.) Kann ich zu jedem Rechtsgebiet die Anwaltshotline nutzen?

  5.) Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung?!

  6.) Ich möchte keinen Streit!

  7.) Kann auch mein Ehe- oder Lebenspartner die Anwaltshotline anrufen?

  8.) Kann ich die Anwaltshotline auch als Selbstständiger/Vermieter nutzen?

  9.) Wie werde ich Mitglied?

10.) Kann ich mich auch auf dem Postweg registrieren?

11.) Kann ich statt Lastschrift auch überweisen?

12.) Ich habe noch weitere Fragen zur Anwaltshotline!



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1.) Wie funktioniert die Anwaltshotline?

Telefonische Rechtsauskünfte erhalten Sie werktags von montags bis freitags von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr.

Sooft Sie eine Rechtsauskunft zu deutschem Recht mit Ausnahme des Bereichs Ihrer evtl. Selbstständigkeit/Vermietertätigkeit benötigen, rufen Sie einfach unsere Anwaltshotline an und Sie werden sofort mit einer Rechtsanwaltskanzlei verbunden. Nach Nennung Ihres Names, Ihrer Mitgliedsnummer und der Art Ihrer rechtlichen Frage erhalten Sie eine telefonische Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt. Wenn einmal kein passender Rechtsanwalt zur Verfügung steht, rufen wir Sie auch gern zurück.

Sollte einmal eine weitergehende Tätigkeit durch den Anwalt erforderlich werden, so sprechen Sie diesen einfach auf Möglichkeiten und Kosten an, denn der Fall ist diesem nach der telefonischen Rechtsberatung schließlich bereits bekannt.

Als Selbstständiger oder Vermieter beachten Sie bitte  Antwort 8.

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2.) Welche Kosten entstehen mir für die Anwaltshotline?

Abgesehen von 54,90 € Jahresbeitrag und den Telefongebühren (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, maximal 42 Ct./Min. aus den dt. Mobilfunknetzen)  fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Faire und transparente Kosten sind unser Ziel.

Da wir fest von unserem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis überzeugt sind, geben wir Ihnen eine Tiefpreisgarantie! Wenn Sie beliebig häufige telefonische Rechtsauskünfte bei einem anderen offenen Anbieter günstiger bekommen sollten, erhalten Sie einen entsprechenden Nachlass auf Ihren Beitrag. Die Tiefpreisgarantie ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, sondern Sie können sich jederzeit auf ein günstigeres Angebot berufen.

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3.) Wie häufig (auch zum gleichen Fall) kann ich die Anwaltshotline nutzen?

Sooft Sie eine Rechtsauskunft benötigen, denn wir möchten Ihnen durch die telefonische Rechtsauskunft bestmögliche Rechtssicherheit bieten. Sooft Sie telefonischen Rechtsrat benötigen und ohne Versicherungsfall, können Sie die Anwaltshotline anrufen - auch mehrfach zu einem Fall, denn viele weitere Fragen ergeben sich ja auch erst nach einer ersten Beratung. Über eine 0180-Nummer* werden Sie aus der selben Region immer mit der selben Kanzlei verbunden.

Bei ähnlich klingenden Angeboten lohnt ein Vergleich der Leistung: Häufig ist die Anzahl der Anrufe z.B. auf nur zwei pro Jahr beschränkt oder es sind nur Erstberatungen bzw. eine erste Rechtsauskunft gestattet, d.h. Sie dürfen zu einem Fall kein zweites Mal anrufen. Suchen Sie z.B. zur Prüfung entsprechend elektronisch vorliegende Bedingungen einfach nach "erst". Bei Beratungsflat gibt es diese Beschränkungen nicht.

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4.) Kann ich zu jedem Rechtsgebiet die Anwaltshotline nutzen?

Sie können zu fast jedem Rechtsgebiet anrufen. Ausgeschlossen sind lediglich Fragen aus dem Bereich der Selbstständigkeit/Vermietung und ausländisches Recht, d.h. sofern Sie nicht selbstständig sind, sind alle Rechtsgebiete zu deutschem Recht enthalten.

Als Selbstständiger oder Vermieter beachten Sie bitte  Antwort 8.

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5.) Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung?!

Wunderbar! Beratungsflat.de ist keine Versicherung mit automatischen Beitragserhöhungen, Ausschlüssen oder Selbstbeteiligungen. Eine Rechtsschutzversicherung stellt aber eine gute Ergänzung zu Beratungsflat.de dar.

In Rechtsschutzversicherungen ist häufig vieles nicht versichert. Außerdem belastet ein Rechtsrat - wenn er denn gerade in dem betroffenen Bereich versichert ist - häufig Ihre Schadenbilanz, d.h. es kann je nach Vertragsgrundlage (meistens in § 13 Abs. 2 der AGB Ihres Rechtsschutzversicherers) nach ein oder zwei Fällen in zwölf Monaten zu einer Kündigung durch den Versicherer kommen. In anderen Versicherungspaketen ist die Anzahl ohnehin auf z.B. nur zwei Anrufe pro Jahr beschränkt. Fast immer sind auch nur Erstberatungen oder eine erste Rechtsauskunft gestattet, d.h. Sie dürfen zu einem Fall kein zweites Mal anrufen. Gerade nach einer ersten Beratung ergeben sich aber häufig später weitere Rechtsfragen. Außerdem ist es nicht empfehlenswert, zuerst die Hotline desjenigen zu befragen, der die Konsequenzen - sprich Kosten - des weiteren Vorgehens zu tragen hat.

Nutzen Sie daher für versicherungsunabhänige telefonische Rechtsauskünfte immer Beratungsflat.de. Bei Bedarf kann die Rechtsschutzversicherung noch immer eingebunden werden.

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6.) Ich möchte keinen Streit!

Das ist auch gut so und trifft wohl auf die meisten Menschen zu. Aber wie wusste schon Friedrich Schiller: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Wobei „Nachbar“ hier durchaus auch eine andere Person, Firma, Behörde oder ähnliches sein kann. Hier hilft Ihnen Beratungsflat.de!

Vielleicht gehören Sie auch zu jenen ca. 57%*** der Bevölkerung, die keine Rechtsschutzversicherung haben und auch nicht brauchen. Sie sollten aber trotzdem die Chance haben, zu erfahren, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich wehren können, ohne teure Rechtsanwaltsgebühren und bequem am Telefon durch unsere Anwaltshotline.

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7.) Kann auch mein Ehe- oder Lebenspartner die Anwaltshotline anrufen?

Ja, auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner kann sich ohne Zusatzbeitrag durch einen Rechtsanwalt am Telefon beraten lassen, wenn Ihr Partner zur selben Anschrift gemeldet ist und bei uns während der Registrierung entsprechend vermerkt wird. Natürlich gilt dies auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

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8.) Kann ich die Anwaltshotline auch als Selbstständiger/Vermieter nutzen?

Ja, auch als Selbstständiger/Vermieter können Sie die Rechtsauskunft am Telefon für Fragen aus dem Verkehrs-, Privat- und eigenen Wohnungsbereich nutzen. Hierfür können Sie sich einfach online anmelden.

Für den darüber hinausgehenden Bereich können wir Ihnen hier evtl. ein Angebot unterbreiten: Selbstständigkeit oder Vermietertätigkeit.

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9.) Wie werde ich Mitglied?

Nach Registrierung und Geldeingang erhalten Sie die Beratungsflat-Telefonnummer und können diese sofort für telefonische Rechtsauskünfte nutzen. Es empfiehlt sich aber eine frühzeitige Anmeldung, da durch Banklaufzeiten mehrere Arbeitstage vergehen.

Falls Sie Beratungsflat.de doch einmal nicht mehr nutzen möchten, teilen Sie uns Ihre Kündigung einfach mindestens vier Wochen vor Ablauf per E-Mail, Brief oder Fax mit und Ihre Mitgliedschaft wird zum Ablauf des Mitgliedsjahres ohne weitere Kosten beendet.

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10.) Kann ich mich auch auf dem Postweg registrieren?

Ja, drucken Sie sich bitte einfach diesen Papierantrag aus und senden uns diesen ausgefüllt an: Etta GmbH, Antragsbearbeitung, Am Langberg 91, 21033 Hamburg. Für Ihre Unterlagen drucken Sie sich bitte zusätzlich die zweiseitigen AGB aus.

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11.) Kann ich statt Lastschrift auch überweisen?

Ja, Sie können den Mitgliedsbeitrag natürlich auch gern selbst überweisen. Tragen Sie bitte statt "Bankleitzahl" und "Kontonummer" einfach 11111111 ein und vermerken in dem Feld "Name und Ort der Bank" Überweisung. In der Bestätigungsmail erhalten Sie dann Rechnungsnummer und Bankverbindung zur Überweisung.

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12.) Ich habe noch weitere Fragen zur Anwaltshotline!

Ihre weiteren Fragen zu Beratungsflat.de beantworten wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 040 / 7392 8986 oder online unter Kontakt.

 

Ich möchte mich jetzt anmelden! 

 

*   Für den Telefonanruf entstehen Kosten von 14 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem deutschen Mobilfunk an.
**  Ausgenommen sind lediglich Fragen aus dem Bereich der Selbstständigkeit/Vermietertätigkeit und ausländisches Recht (siehe Antwort 8).

***Institut für Demoskopie Allensbach, AWA 2006
 



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